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Aufenthalt und Besuch

Anmeldung und Entlassung

Zu Beginn Ihres Aufenthaltes im St.-Johannes-Hospital klären wir zunächst einige Formalitäten mit Ihnen ab. Bestimmte Angaben sind notwendig, um die Kosten Ihrer Behandlung mit der Krankenkasse abrechnen zu können. Wir bemühen uns aber, diesen formellen Akt so schnell wie möglich abzuwickeln. Selbstverständlich können sich auch Ihre Verwandten darum kümmern. Wir behandeln alle Daten nach den Datenschutzbestimmungen streng vertraulich.

Bitte halten Sie folgende Unterlagen für die Aufnahme bereit:

  • Ihre Krankenversichertenkarte (elektronische Gesundheitskarte) und/ oder
  • Ihre Klinik-Card, falls Sie eine Zusatzversicherung besitzen oder Privatpatient sind
  • den Einweisungsschein Ihres Haus- oder Facharztes
  • ggf. das Anschreiben mit dem Termin der behandelnden Fachabteilung
  • den Befreiungsausweis der Krankenkasse, sollten Sie von der stationären Zuzahlung befreit sein
Öffnungszeiten der zentralen Aufnahme

Die Aufnahme befindet sich in der Nähe des Haupteingangs. Als Patient der Kardiologie wenden Sie sich bitte an die Kardiologische Aufnahme am Südeingang. Sollten Sie den Weg nicht kennen, helfen Ihnen unsere MitarbeiterInnen an den Informationspunkten gerne weiter.

 

Unsere Patientenaufnahme ist zu folgenden Zeiten besetzt:

Montag bis Freitag: 7.00 bis 22.00 Uhr

Samstag, Sonntag und alle Feiertage: 8.00 bis 11.00 Uhr

Zur Anmeldung von Geburten bieten sich die Zeiten von 11.00 bis 15.00 Uhr am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag sowie am Freitag von 11.00 bis 14.00 Uhr an.

Wenn Sie über die Notfallaufnahme in unser Haus gekommen sind, besprechen wir die Formalitäten mit Ihnen oder Ihrer Begleitung zu einem späteren Zeitpunkt.


Selbstbeteiligung

Wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, wird bei einem stationären Aufenthalt ein Eigenanteil von 10,00 Euro pro Kalendertag (maximal 280,00 Euro jährlich) erhoben. Dieser Betrag muss laut Gesetz vom St.-Johannes-Hospital berechnet und an Ihre gesetzliche Krankenkasse weitergeleitet werden. Sie können den Eigenanteil in der Aufnahme auch mit Ihrer EC-Karte bezahlen.

 

Die Zuzahlungspflicht entfällt:

- bei Patienten, die bereits ihre Zuzahlung im laufenden Jahr bezahlt haben,
- bei Patienten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
- bei ambulanter, vor- und nachstationärer, sowie teilstationärer Behandlung,
- bei berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlungen,
- bei Krankenhausbehandlung wegen anerkannter Schädigungsfolgen nach dem Bundesversorgungsgesetz,
- bei Krankenhausaufenthalten zur Entbindung

Wahlleistungen

Im St.-Johannes-Hospital können Sie auf Wunsch besondere Angebote buchen. Diese halten wir in einem separaten Vertrag fest. Bitte besprechen Sie vorab mit Ihrer Krankenkasse, welche Leistungen in puncto Behandlung und Unterbringung in Ihrem Versicherungsvertrag enthalten sind.

Zur Wahl stehen:

  • Einbett- oder Zweibettzimmer
  • Aufnahme einer Begleitperson
  • Behandlung durch den Chefarzt bzw. den leitenden Oberarzt der Fachabteilung


Wenn Sie sich für ein Einbett- oder Zweibettzimmer entscheiden, erhalten Sie zusätzlich:

  • Zum Frühstück eine Dortmunder Tageszeitung,
  • ein erweitertes Speisenangebot zu allen Mahlzeiten, sowie zur Begrüßung
  • einen kleinen Obstteller und ein
  • Hygieneset.
  • Ein Hand- und ein Duschtuch für die Zeit Ihres Aufenthalts.


Alle beschriebenen Serviceleistungen können Sie gegen ein zusätzliches Entgelt erwerben. Bitte fragen Sie in unserer Aufnahme danach.

Datenerhebung zur Qualitätssicherung

Die SJG St. Paulus GmbH beteiligt sich in allen Kliniken an der gesetzlich verpflichtenden (§ 135a SGB V) bundesweiten Qualitätssicherung. Ziel ist die Sicherung der Behandlungsqualität sowie die bundesweite Vergleichbarkeit zwischen den Krankenhäusern. Dafür werden Daten von Patienten über die Behandlungsergebnisse an sogenannte Qualitätssicherungsstellen versendet. Die Ergebnisse werden dort auf Ihre Qualität überprüft und an die Krankenhäuser zurückgemeldet. Dieses Verfahren ermöglicht es uns, in unseren Krankenhäusern gezielt Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung zu entwickeln. Weitere Informationen dazu finden Sie auch hier.
 

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat für die Behandlungen, bei denen Patientendaten zur externen Qualitätssicherung verwendet werden, folgende Informationen verfasst:

 

Patienteninformation in leichter Sprache 

Datenerhebung bei ambulant erworbener Pneumonie (Lungenentzündung)
Datenerhebung bei Dekubitusprophylaxe
Datenerhebung bei Gallenblasen-Entfernung (Cholezystektomie)
Datenerhebung bei gynäkologischen Operationen
Datenerhebung bei Herzkathetereingriffen (Perkutane Koronarintervention und Koronarangiographie)

Datenerhebung bei Herzschrittmachern und implantierbaren Defibrillatoren
Datenerhebung bei Karotisrevaskularisation
Datenerhebung bei Mammachirurgie
Datenerhebung bei Nierenersatztherapien und Transplantation der Bauchspeicheldrüse
Datenerhebung bei Operationen an Herzkranzgefäßen und Herzklappen
Datenerhebung Perinatalmedizin
Datenerhebung bei Transplantationen

 

Ausführlichere Patienteninformation

Datenerhebung bei ambulant erworbener Pneumonie
Datenerhebung bei Dekubitusprophylaxe
Datenerhebung bei Gallenblasenentfernung (Cholezystektomie)
Datenerhebung bei gynäkologischen Operationen

Datenerhebung bei Herzkathetereingriffen (Perkutane Koronarintervention und Koronarangiographie)

Datenerhebung bei Herzschrittmachern und implantierbaren Defibrillatoren
Datenerhebung bei Karotisrevaskularisation

Datenerhebung bei Mammachirurgie

Datenerhebung bei Nierenersatztherapie einschließlich Pankreastransplantationen
Datenerhebung bei Operationen an Herzkranzgefäßen und Herzklappen
Datenerhebung Perinatalmedizin
Datenerhebung bei Transplantationen
Datenerhebung Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen

Entlassung

Sobald Sie erfahren, wann Sie das Krankenhaus verlassen dürfen, können Sie sich in der zentralen Aufnahme abmelden. Vielleicht müssen Sie noch Ihren Eigenanteil bezahlen oder es sind noch Kosten angefallen, zum Beispiel fürs Telefonieren.

Erfahrungsgemäß geht die Abmeldung nachmittags besonders zügig, weil sich viele Patienten vormittags anmelden.

 

Falls Sie bei Ihrer Aufnahme oder während des Aufenthaltes Wertgegenstände hinterlegt haben, vergessen Sie bitte nicht, diese Dinge wieder abzuholen. Sollte dennoch einmal etwas auf der Station liegengeblieben sein, brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. Wir heben alle Gegenstände für Sie über einen Zeitraum von zwölf Wochen auf. Bitte fragen Sie beim Stationspersonal nach.

Entlassmanagement

Das Ziel des Entlassmanagements ist es, eine lückenlose Anschlussversorgung der Patienten zu organisieren. Dazu stellt unser Personal fest, ob und welche medizinischen oder pflegerischen Maßnahmen im Anschluss Ihrer Krankenhausbehandlung erforderlich sind und leitet diese Maßnahmen während Ihres Aufenthaltes ein. Je nach Bedarf besteht die Möglichkeit für die unmittelbare Anschlussversorgung nach dem Krankenhausaufenthalt im begrenzten Umfang Arzneimittel, Heilmittel, Hilfsmittel, Soziotherapie und Häusliche Krankenpflege zu verordnen oder die Arbeitsunfähigkeit auszustellen. Sie werden durch uns über alle Maßnahmen des Entlassmanagements informiert und beraten.

 

Bei Rückfragen zum Entlassmanagement können Sie sich unter folgender E-Mail Adresse melden entlassmanagement@joho-dortmund.de