Nachtvorlesung - rund um Ihre Gesundheit - Kath. St.-Johannes Gesellschaft und Ruhr Nachrichten

Service & Beratung

Diabetesberatung

Für Fragen steht Ihnen zur Verfügung:
unsere Diabetesfachschwester, Anja Leichtfuß, Tel. (0231) 1843-2302

Stomasprechstunde

Für alle stationären Patienten, denen vorübergehend oder dauerhaft ein künstlicher Darmausgang angelegt wurde, bietet das St.-Johannes-Hospital nach dem stationären Aufenthalt eine qualifizierte Stomaberatung und Betreuung durch eine ausgebildete Enterostomatherapeutin an.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter Tel. (0231) 1843-2325
Info-Flyer (PDF, 836 KB)

INR-Schulung (Blutgerinnung)

Für Patienten, die mit Marcumar eingestellt sind, werden zur Selbstmessung der Blutkoagulationswerte Schulungsmaßnahmen für das CoaguCheckgerät der Firma Boehringer angeboten.
Terminabsprachen treffen Sie bitte mit Frau Heemeier, Kardiologische Aufnahme,
Tel. (0231) 1843-2591

Patientenverfügung

Mit der Patientenverfügung wird vom Patienten selber vorsorglich und verbindlich festgelegt, wie er in einer Situation, in der er selbst nicht mehr entscheiden kann, behandelt werden möchte. Dabei geht es zum Beispiel um Fragen zur Reanimation, künstlichen Beatmung und Ernährung über einen nicht absehbaren Zeitraum. Mit der Verfügung wird in der Regel zudem eine Person benannt, die den Patientenwillen kennt und die für die Ärzte in diesem Fall als Ansprechpartner dient. Falls Sie eine Patientenverfügung ausgefüllt haben, besprechen sie diese mit Ihrem behandelnden Arzt.
Zur Beratung im Bereich Patientenverfügung stehen Ihnen auch unsere beiden Seelsorger und unsere Sozialarbeiter zur Verfügung.

Zu empfehlende Patientenverfügungen:

Christliche Patientenverfügung

Mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Handreichung und Formular der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der
Evangelischen Kirche in Deutschland:

http://www.ekd.de/patientenverfuegung/2064_33946.html


"Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter durch Vollmacht,
Betreuungsverfügung, Patientenverfügung"

Broschüre des Bayrischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz:

http://www.verwaltung.bayern.de/Anlage1928142.pdf

Organspende

Die Medizin kann schwerkranken Menschen durch eine Organtransplantation die Chance auf ein neues Leben eröffnen. Vorausgesetzt, es gibt genügend Menschen, die zu einer Organspende bereit sind. Derzeit warten in Deutschland etwa 12.000 Patientinnen und Patienten auf ein Spendeorgan, circa 8.000 auf eine Niere.
Die Deutsche Stiftung Organtransplantation bittet die Bevölkerung sich mit dem Thema Organspende zu beschäftigen.
Auf dem Organspendeausweis kann jeder seine Erklärung zur Organspende für den Todesfall schriftlich dokumentieren. Dabei können Sie einer Spende von Organen und Geweben uneingeschränkt zustimmen oder die Spende beschränken:
entweder bestimmte Organe und Gewebe von der Spende ausschließen oder nur bestimmte Organe und Gewebe spenden. Außerdem ist es möglich, einer Spende generell zu widersprechen.
Einen Organspendeausweis erhalten Sie ebenfalls bei den Sozialarbeitern. Für weitere Informationen und Ihre Fragen steht Ihnen unser Transplantationsbeauftragter Arzt zur Verfügung.

www.organspende.de